Auch Deutschland wird nun Sterbehilfe erlauben. In der Schweiz schränkt das Corona-Virus die Selbstbestimmung ein
Die Verfechter von Sterbehilfe, namentlich auch deren Betreiber, nennen immer wieder die Diagnose «Tetraplegie» als berechtigten Grund, mit Hilfe eines gewerbsmässigen Sterbehelfers aus dem Leben treten zu dürfen.
Zum besseren Verständnis ist hier anzufügen, worin die Dienstleistung der bezahlten Selbsttötungsbegleiter besteht: Sie bereiten alles minuziös vor, rühren den Giftkelch an und halten ihn zum gegebenen Zeitpunkt verfügbar. Weiterlesen...